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ePA für alle 2026: So vermeiden Praxen Honorarkürzungen
Kurz gesagt: Seit Oktober 2025 sind Praxen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Ab dem 01.01.2026 drohen bei Nichtnutzung Honorarkürzungen. Mit der richtigen Einrichtung im Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer kurzen Team-Einweisung vermeiden Sie Abzüge – und sparen im Alltag sogar Zeit.
Was sich 2025/2026 für Praxen ändert
Die „ePA für alle" wird flächendeckend ausgerollt: Versicherte erhalten die Akte automatisch (Opt-out). Für Praxen gilt eine Nutzungs- und Befüllungspflicht. Ab dem 01.01.2026 sind bei Nichtnutzung Honorarkürzungen vorgesehen; fehlt der TI-Nachweis grundsätzlich, kann zusätzlich die TI-Pauschale gekürzt werden.
Was Ihre Praxis jetzt braucht
- Ein aktuelles PVS mit freigeschaltetem ePA-Modul.
- Eine stabile TI-Anbindung (Konnektor oder TI-Gateway) mit gültigen Zertifikaten.
- Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und SMC-B mit aktuellem Zertifikat.
- Eine kurze Einweisung des Teams in den ePA-Alltag (Dokumente einstellen, Zugriffe verwalten).
Checkliste: ePA sicher nutzen
- PVS-Version prüfen und das ePA-Modul aktivieren lassen.
- TI-Komponenten und Kartenlaufzeiten kontrollieren (Stichwort ECC-Umstellung bis 29.06.2026).
- Test: ein Dokument in eine Test-ePA einstellen und wieder abrufen.
- Datenschutz und §75b-Anforderungen sauber dokumentieren.
- Team schulen und feste Ansprechpartner in der Praxis festlegen.
Wir richten die ePA in Ihrer Praxis ein
DariaTech übernimmt die ePA-Anbindung in Ihrem PVS, prüft Ihre TI-Komponenten und schult Ihr Team – persönlich und vor Ort im Allgäu, in Schwaben und Oberschwaben. So vermeiden Sie Honorarkürzungen und nutzen die ePA von Tag eins an reibungslos. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Beratung.
Stand: Juni 2026. Verbindliche Vorgaben entnehmen Sie bitte den Hinweisen Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und der gematik.